5. März 2026  

Salon 72 mit Constantin Kletzer, Rechtsanwalt in Wien; Ulrich Hildebrandt (Klavier); Matthias Krüger (Fotograf)

Am 5. März 2026 konnten wir bei unserem Salon 72 Constantin Kletzer, Rechtsanwalt in Wien, Ulrich Hildebrandt am Klavier sowie den Fotografen Matthias Krüger begrüßen. Der Abend führte von der internationalen Zuständigkeit im europäischen Zivilverfahrensrecht über Wiener Klaviermusik bis zu Fotografien, die zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht stehen.

Constantin Kletzer nahm sich ein juristisches Thema vor, das er mit einem ebenso einprägsamen wie treffenden Bild eröffnete: „Ein Wesen mit vielen unterschiedlich langen Armen – eine indische Gottheit oder ein Wesen der Mythologie? Nein: Brüssel I.“ Gemeint war die Brüssel-Ia-Verordnung und ihre immer weiter reichenden Zuständigkeitswirkungen. Constantin Kletzer schilderte, dass ihn dieses Thema im vergangenen Jahr nicht nur juristisch, sondern auch rechtspolitisch beschäftigt habe.

Sein Blick war kritisch. Er zeigte, wie die internationale Zuständigkeit europäischer und deutscher Gerichte zunehmend ausgedehnt wird, insbesondere in Patentsachen. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die Rechtsprechung des Landgerichts München, das in internationalen Patentstreitigkeiten immer wieder eine besonders weitreichende Zuständigkeit annimmt. Constantin Kletzer machte deutlich, dass diese Entwicklung für Kläger attraktiv sein kann, weil sie die Bündelung komplexer, grenzüberschreitender Streitigkeiten vor einem Gericht ermöglicht. Zugleich stellte er aber die Frage, ob die Zuständigkeitsordnung dadurch nicht überdehnt wird. Aus einem Instrument zur Koordinierung gerichtlicher Zuständigkeiten werde dann leicht ein Hebel, mit dem nationale Gerichte weit über den eigenen Rechtsraum hinausgreifen.

Gerade das Bild der vielen Arme erwies sich als besonders anschaulich. Brüssel I erschien nicht als trockene Verordnung, sondern als vielgestaltiges, schwer zu bändigendes Wesen: dogmatisch fein gegliedert, praktisch höchst wirkungsvoll und rechtspolitisch keineswegs unproblematisch. Im Anschluss entstand eine angeregte Diskussion über Effizienz, Rechtsschutz, Forum Shopping und die Frage, wie weit internationale Zuständigkeit reichen darf.

Den musikalischen Teil des Abends gestaltete Ulrich Hildebrandt mit zwei Werken Wiener Komponisten: der Klaviersonate op. 1 von Alban Berg und Franz Schuberts Impromptu As-Dur op. 90 Nr. 4, D 899. Die Auswahl passte zum Wiener Gast und führte zugleich in zwei sehr unterschiedliche Klangwelten. Bergs Sonate ist ein frühes, aber bereits außerordentlich konzentriertes Werk. Sie steht noch im Horizont der Spätromantik, ist aber schon deutlich von Schönbergs Schule geprägt. In nur einem Satz verdichtet Berg Sonatenform, chromatische Spannung und motivische Arbeit zu einem dichten musikalischen Gebilde. Emotional wirkte die Sonate wie ein ständiges Aufbegehren und Scheitern: immer neue Anläufe, Verdichtungen und Steigerungen, die nach Halt suchen, ihn aber nie endgültig finden. Gerade daraus entstand ihre besondere Spannung.

Demgegenüber führte Schuberts As-Dur-Impromptu in eine andere Wiener Welt. Das vierte Impromptu aus op. 90 verbindet perlende Bewegung mit gesanglichen Linien und einer fast schwebenden Eleganz. Unter der scheinbaren Leichtigkeit bleibt aber jene leise Schubert’sche Verschattung spürbar, die das Stück vor bloßer Salonhaftigkeit bewahrt. Zwischen Berg und Schubert entstand so ein weiter Bogen von der romantischen Innigkeit des frühen 19. Jahrhunderts bis zur verdichteten Moderne der Wiener Schule.

Matthias Krüger stellte schließlich Fotografien vor, die in besonderer Weise zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht gefangen sind. Er ist Urheber der Bilder; zugleich zeigen die Fotografien Personen, insbesondere Kinder als Mitglieder eines Chores. Der Chor macht nun deren Persönlichkeitsrechte geltend und versucht damit letztlich, die Verwertung der Fotografien zu unterbinden oder Krüger zu einer günstigen Lizenz zu bewegen. Damit wurde ein Konflikt sichtbar, der juristisch wie künstlerisch besonders heikel ist: Das Bild ist Werk des Fotografen, aber es zeigt Menschen, deren Abbild nicht frei verfügbar ist.

In verfremdeter Gestalt zeigte Matthias Krüger die Bilder in großen Abzügen an den Wänden der Kanzlei. Die Verfremdung ging so weit, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar waren. Gerade dadurch verschob sich der Blick: weg von der Identifizierung einzelner Chormitglieder, hin zur Frage, was von einem fotografischen Werk bleibt, wenn sein ursprünglicher Anlass, seine dokumentarische Ebene und seine rechtliche Konfliktgeschichte sichtbar mitbearbeitet werden. Die Bilder waren damit nicht nur Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung, sondern selbst Anschauungsmaterial für den Konflikt, von dem Krüger berichtete.

So wurde Salon 72 zu einem Abend über Reichweiten und Grenzen: die Reichweite internationaler Zuständigkeit, die Grenze zwischen romantischer Tradition und musikalischer Moderne, die Grenze zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Die Beiträge standen nicht zufällig nebeneinander. In allen ging es darum, wie weit ein Recht, eine Form oder ein künstlerischer Zugriff reichen darf – und wo das Gegenüber beginnt.

Wir freuen uns auf das nächste Mal: Am 16.04.26 sind Dr. Helmut Lieber (VorsRiLG München a.D.), Julia Stephan (Klavier) und Karla Helene Hecker (Künstlerin) bei uns zu Gast. Dazu gibt es wieder Brot und Wein.